Leistungen

Leistungen

Privatpersonen

Gerne erstelle ich Ihre private Einkommensteuererklärung. Neben der erstellten Steuererklärung erhalten Sie Berechnungen und alle steuerlich relevanten Eckwerte.

Welche Tätigkeiten ich im Einzelnen übernehmen kann zeigt die folgende Leistungsauflistung:

  • Einkommensteuer-Erklärung
  • „Lohnsteuer-Jahresausgleich“ für Arbeitnehmer
  • Feststellungserklärung (Gesonderte und Einheitliche Feststellung von Einkünften)
  • Vergleich von Veranlagungsformen bei Eheleuten (Zusammenveranlagung/Einzelveranlagung)
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Fristenüberwachung
  • Korrespondenz mit dem Finanzamt

Freiberufler

Die in § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG aufgeführten sogenannten Katalogberufe umfassen verschiedene Berufsgruppen, bspw. Ärzte, Zahnärzte, Heilpraktiker, Hebammen, Physio- & Ergotherapeuten, Rechtsanwälte, Architekten, Ingenieure etc.

Da diese Berufsgruppen Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit erzielen, unterliegen diese gesonderten Aufzeichnungspflichten, bei denen ich Sie gerne unterstütze. 

  • Erstellung der monatlichen Finanzbuchhaltung und allen dazugehörigen betriebswirtschaftlichen Auswertungen & Meldungen
  • Erstellung der Gewinnermittlung
  • Ausarbeitung der Einnahmen-Überschuss-Rechnung
  • Anfertigung der Feststellungserklärung (Gesonderte und Einheitliche Feststellung von Einkünften)
  • Anfertigung der Einkommensteuererklärung
  • Anfertigung der Gewerbesteuer- und Umsatzsteuererklärung
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Fristenüberwachung
  • Korrespondenz mit dem Finanzamt

Unternehmen

Damit Sie isch auf Ihre eigentlichen Tätigkeiten konzentrieren können, unterstütze ich Sie bei den steuerlichen Fragestellungen wie den nachfolgenden: 

  • Erstellung der monatlichen Finanzbuchhaltung & Meldungen
  • Erstellung des Jahresabschlusses
  • Erstellung von Umsatzsteuererklärungen
  • Erstellung von Gewerbesteuererklärungen
  • Erstellung von Körperschaftsteuererklärungen
  • Erstellung der Feststellungserklärung (Gesonderte und Einheitliche Feststellung von Einkünften)
  • Erstellung der Einkommensteuererklärung
  • Prüfung von Steuerbescheiden
  • Fristenüberwachung
  • Korrespondenz mit dem Finanzamt

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